Gesetzliche Bestimmungen

Alle Messer, die sie in unserem Onlineshop angeboten werden, dürfen innerhalb von Deutschland legal erworben werden. Bitte beachten Sie etwaige Sonderregelungen, wenn Sie aus dem Ausland bestellen. Das Führen von feststehenden Messern von einer Klingenlänge von mehr als 12cm, von einhändig feststellbaren Messern sowie von Hieb- und Stichwaffen ist allerdings gesetzlich geregelt in

§ 42a Waffengesetz:
(1) Es ist verboten

1.Anscheinswaffen,
2.Hieb- und Stoßwaffen nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 oder
3.Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm zu führen.

(2) Absatz 1 gilt nicht

1.für die Verwendung bei Foto-, Film- oder Fernsehaufnahmen oder Theateraufführungen,
2.für den Transport in einem verschlossenen Behältnis,
3.für das Führen der Gegenstände nach Absatz 1 Nr. 2 und 3, sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt.
Weitergehende Regelungen bleiben unberührt.

(3) Ein berechtigtes Interesse nach Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 liegt insbesondere vor, wenn das Führen der Gegenstände im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient.

Die hier aufgeführten Informationen stellen keine Rechtsberatung dar und dienen lediglich der unverbindlichen Informationsvermittlung. Wir übernehmen keine Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit.